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AGB

Während der Betreuung bleibt der Hundehalter Eigentümer im Sinne von §833 BGB (Tierhaltergefährdungshaftung).

  1. HAPPY TRAILS versichert, die Hunde artgerecht- und verhaltensgerecht zu betreuen bzw. auszuführen und das Tierschutzgesetz sowie dessen Nebenbestimmungen zu beachten. HAPPY TRAILS versichert, gut mit den Hunden umzugehen und immer bestmöglich auf die Hunde aufzupassen.

  2. Der Hundehalter versichert, dass sein Hund haftpflichtversichert ist. Als Nachweis legen Sie bitte unaufgefordert eine Kopie Ihrer Haftpflichtversicherung Ihrer Anmeldung bei.

  3. Der Hundehalter hat HAPPY TRAILS über sämtliche Besonderheiten des Hundes vollständig zu informieren (z.B. Verhaltensauffälligkeiten, Krankheiten, Läufigkeit etc.). Der Hundehalter versichert, dass sein Hund ordnungsgemäß angemeldet und gechipt ist.

  4. Im Falle einer Schlüsselübergabe für die Betreuung des Hundes wird diese schriftlich festgehalten.

  5. Preise:

    – Gruppenspaziergang: 20 € 

    – Aktive Runde: 35€

    – Abo: Angebot wird individuell erstellt

  6. Jede angebotene Leistung beinhaltet das Gassi gehen mit dem Hund, das Abholen und Zurückbringen des Hundes (nach Absprache).

  7. Jährlich berechnet sind 35 Fehltage durch Urlaub, Krankheit, Reperaturen am KFZ, sowie anderweitige Umstände, welche das unterbrechen der Betreuung begründen können. Feiertage sind davon ausgeschlossen. Ausgefallene Betreuungen werden nicht an anderen Wochentagen nachgeholt.

  8. Abos sind in Voraus, jeweils zum Anfang des Monats, spätestens bis zum 10. eines jeden Monats, zu zahlen. HAPPY TRAILS verpflichtet sich auch bei Urlaub des jeweiligen Hundes den Platz zu reservieren.

  9. Sollte der Kunde die Betreuung des Hundes absagen wollen, hat er dies spätestens 24 Stunden vorher mitzuteilen, um HAPPY TRAILS eine gewisse Planungssicherheit zu ermöglichen.

  10. HAPPY TRAILS behält sich vor, bei unangemessenem Verhalten des Hundes, wie beispielsweise aggressives Verhalten gegenüber Hunden oder Menschen, den Hund ohne Frist zu kündigen.

  11. Der Hundehalter wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass während der Betreuungszeit ein Restrisiko durch Beißereien, Verletzungen, Vergiftung, Unfälle (dadurch auch die Gefährdung/Verletzung/Tod) verursacht durch Dritte, Weglaufen/Diebstahl des Hundes, sogar das Ableben des Hundes besteht.

  12. Für Schäden, die durch HAPPY TRAILS selbst verursacht worden sind, haftet HAPPY TRAILS bei Eintritt des Versicherungsfalls im Rahmen und bis zur Grenze der Betriebshaftpflichtversicherung. Für weitere Schäden, die durch Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit verursacht worden sind, haftet HAPPY TRAILS.

  13. Dem Hundehalter ist bekannt, dass läufige Hündinnen nicht mitgenommen werden können. Sollte der Hundehalter die Läufigkeit der Hündin nicht rechtzeitig bemerken oder angezeigt werden, so übernimmt HAPPY TRAILS für die Folgen eines Deckungsaktes keine Haftung. Die hierbei entstehenden Kosten gehen alleine zu Lasten des Hundehalters.

  14. Hält HAPPY TRAILS eine tierärztliche Behandlung für dringend erforderlich, insbesondere bei Verletzungen des Hundes, so willigt der Hundehalter bereits darin ein, dass der Hund namens und im Auftrag des Hundehalters sowie auf dessen Rechnung unverzüglich einem Tierarzt vorgestellt wird.

  15. Der Vertrag kann von beiden Seiten mit einer Frist von 21 Tagen zum Monatsschluss ohne Angabe von Gründen schriftlich gekündigt werden. Treten Umstände ein, die den Wegfall der Geschäftsgrundlage bedeuten(schwere Krankheit / Tod des Tiers; Betriebsauflösung), so erlischt der Vertrag mit sofortiger Wirkung.

  16. Der Hundehalter versichert HAPPY TRAILS alle Fragen über den Hund korrekt und ganzheitlich beantwortet zu haben. Eventuelles Gefahrenpotential, bisheriges Fehlverhalten und insbesondere Fremdschäden des Hundes müssen mitgeteilt werden.

  17. HAPPY TRAILS nimmt gegebenenfalls Fotos der Hunde auf und verwendet diese auf Sozialen Netzwerken sowie auf der Webseite.

  18. Mündliche Absprachen bedürfen der schriftlichen Bestätigung.

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